🌱 Pflanzenregelung im Kleingarten

⚠️ Nicht zulässige bzw. verbotene Pflanzen

Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,

ein Kleingarten dient gemäß Bundeskleingartengesetz der kleingärtnerischen Nutzung. Deshalb dürfen Pflanzen, die diese Nutzung beeinträchtigen, nicht dauerhaft angepflanzt werden.


❌ Verbotene Gehölze und Pflanzen

  • Nadelgehölze und Koniferen:
    Thuja (Lebensbaum), Scheinzypressen, Zypressen, Fichten, Tannen, Kiefern und vergleichbare Nadelgehölze.
  • Groß werdende Wald- und Zierbäume:
    Eichen, Birken, Buchen, Pappeln, Weiden, Kastanien, Walnüsse und andere Gehölze, die Größe und Wurzelausbreitung eines Kleingartens überschreiten.
  • Invasive oder stark wuchernde Pflanzen:
    Japanischer Staudenknöterich, Riesen-Bärenklau (Herkulesstaude), Bambus ohne geeignete Wurzelsperre, Chinaschilf (Miscanthus), Schlingknöterich.
  • Pflanzen, die Krankheiten fördern:
    Gehölze, die als Zwischenwirte für Krankheiten an Obst- und Nutzpflanzen dienen können.

✅ Zulässige Gartenpflanzen

  • Obstbäume geeigneter kleinwachsender Sorten
  • Beerensträucher
  • Gemüse- und Kräuterkulturen
  • Erdbeeren
  • Blumen und Stauden
  • Kleingartengerechte Ziergehölze

⚠️ Verpflichtung der Gartenpächter

Jeder Pächter ist verpflichtet, unzulässige Pflanzen zu entfernen oder deren Entfernung nach Aufforderung durch den Vorstand umzusetzen. Eine eigenmächtige Neuanpflanzung verbotener Arten ist nicht gestattet.

KGV „Am Waldrand Altjeßnitz e.V.“
Gemeinsam für gepflegte und naturgerechte Kleingärten