Zur Zeit ist die Wasserentnahme erlaubt.
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DAS WASSERENTNAHME-VERBOT ENDET AM
30.09.2026 · 00:00 UHR
Gültigkeit bis einschließlich 30.09.2026 oder bis auf Widerruf.

💧 Wasserentnahmeverbot von 10–18 Uhr

Wasserentnahmeverbot 2026 – Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Für Bitterfeld bzw. den gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es aktuell eine entsprechende Allgemeinverfügung.

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat wegen der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung bzw. zum Verbot von Wasserentnahmen erlassen. Sie gilt bis einschließlich 30. September 2026 oder bis auf Widerruf.

Konkret bedeutet das:

  • 🚫 Oberflächengewässer: Wasserentnahme mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln aus Flüssen, Bächen und Seen ist verboten.
  • 🚫 Das gilt auch dann, wenn grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
  • 🕙 Brunnen: Bewässerung aus Brunnen ist zwischen 10:00 und 18:00 Uhr verboten.
  • 🌱 Das betrifft ausdrücklich Gärten, landwirtschaftliche Flächen, öffentliche Grünflächen und Sportanlagen.
  • 💧 Auch private Gartenbrunnen sind von der Einschränkung betroffen.
  • ✅ Eine Ausnahme gibt es für bestimmte Tröpfchenbewässerungsanlagen, sofern Kulturen ausschließlich damit bewässert werden.
  • Die Verfügung gilt im gesamten Landkreis Anhalt-Bitterfeld, also nicht nur in Bitterfeld-Wolfen.
📅 Gültigkeit:
Die Verfügung ist nach der Bekanntmachung seit dem 11. Juli 2026 wirksam und gilt bis einschließlich 30. September 2026 oder bis auf Widerruf.

Weitere Informationen

📄 Originalmeldung des Landkreises 💧 Untere Wasserbehörde